Gemeinde Lentföhrden

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[12.07.2021] Das Ordnungsamt informiert: Das Abbrennen von pflanzlichen Abfällen ist auf privaten Grundstücken nicht mehr gestattet.

  • Jul 13, 2021
  • Marc Keizl
  • Allgemein

Ausnahmen können dem u.a. Schreiben des SHGT entnommen werden. Osterfeuer oder allgemein Brauchtumsfeuer fallen nicht unter diese Regelung.

info 30121 Neuerlass der Pflanzenabfallverordnung SH – Einschränkungen beim Verbrennen von pflanzlichen AbfällenHerunterladen

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